| Zur
vertiefenden Untersuchung der Wirkungen der Zuständigkeitsveränderung
werden neben breit angelegten landesweiten Erhebungen jeweils
zwei ausgewählte Kommunen im Bereich beider Landschaftsverbände
intensiver in die Untersuchung einbezogen werden. Bei den vertiefenden
Evaluations-arbeiten in diesen Kommunen sollen insbesondere Planungsprozesse
näher untersucht werden. Darüber hinaus sollen in den
Regionen Angebote zur gemeinwesenorientierten Qualifizierung erprobt
werden.
1.
Vertiefung und Evaluation
Die Erstellung von Porträts der 54 Gebietskörperschaften
und die Bildung einer Typologie regionaler Gebietskörperschaften
auf der Grundlage der Ersterhebung muss sich aufgrund der großen
Anzahl der zu erhebenden Daten auf wenige Aspekte beschränken.
In den Projektregionen kann genauer untersucht werden, in welcher
Weise sich unterschiedliche Ausgangsbedingungen auf die Entwicklungen
im Projektzeitraum auswirken. Vor der landesweiten Erhebung sollen
die Erfahrungen mit den Instrumenten in den Projektregionen ausgewertet
werden.
Die Ersterhebung soll ergänzt werden durch:
- weitere
Leitfadeninterviews mit relevanten Akteuren im regionalen
Hilfesystem;
- die
teilnehmende Beobachtung an Planungssitzungen und die Evaluation
von Planungsprozessen;
- die
teilnehmende Beobachtung an Sitzungen zur Individuellen Hilfeplanung
in Verbindung mit einer nachgehenden Beobachtung der Entwicklung
einzelner Hilfearrangements und der Evaluation der Wirkungen;
- eine
qualitative Untersuchung der neu entstehenden Unterstützungsangebote.
Seitens
des Landschaftsverbandes wurden Verfahren zur Individuellen und
Örtlichen Hilfeplanung eingeführt. Bestimmte Aspekte
der Evaluation und des Controllings sollen in den Projektregionen
bearbeitet werden.
2.
Modellhafte Erprobung
Auf der Grundlage der Rahmenkonzeption sollen in
den Projektregionen mit allen beteiligten Akteuren Vorschläge
zur Qualifizierung in den Bereichen
- Sensibilisierung
des Gemeinwesens;
-
Einbeziehung von Betroffenen in Planungsprozesse;
- Förderung
der Kompetenz von Menschen im Umgang mit professionellen Hilfen
erarbeitet werden.
3.
Vorgehen
1.) In den Projektregionen soll die Ersterhebung
möglichst zeitnah durchgeführt und ausgewertet werden.
Die Erfahrungen dort sollen für die landesweite Erhebung
ausgewertet werden.
2.) Bezüglich der Erhebung von Basisdaten
zur Beobachtung der Entwicklung in den Landkreisen und kreisfreien
Städten müssen Absprachen mit den Landschaftsverbänden
und den kommunalen Spitzenverbänden getroffen werden. Die
Projektregionen sollen in den Prozess der Abstimmung einbezogen
werden. Im weiteren Verlauf des Projektes sollen Instrumente zu
einem einzelfallbezogenen Controlling entwickelt werden. Dies
bezieht sich auf die Verläufe der Hilfegewährung, die
Effekte der individuellen Hilfeplanung und die Kostenentwicklung.
Auch in diesem Bereich ist die Begleitforschung auf Unterstützung
in den Projektegionen angewiesen, wenngleich die Ansprechpartner
in diesem Bereich in erster Linie die Landschaftsverbände
sind.
3.) Zur Evaluation der Verfahren zur Individuellen
und Örtlichen Hilfeplanung, die durch den Landschaftsverband
Westfalen-Lippe eingeführt werden, soll eine Arbeitsgruppe
gebildet werden. Für die Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe
sollen Mitarbeiter aus der Verwaltung und Mitarbeiter der freien
Träger aus den Projektregionen gewonnen.
4.) Im Frühjahr 2004 sollen Auftaktveranstaltung
in den Projektregionen stattfinden. Sie sind zur Vorstellung des
Projektes und der Ermittlung des vordringlichen Qualifizierungsbedarfes
gedacht.
5.) Es wird angeregt in den Projektregionen zu
bilden, die sich aus Vertreter/innen von Zusammenschlüssen
behinderter Menschen, der Freien Wohlfahrtspflege, der Gebietskörperschaft
und des jeweiligen Landschaftsverbandes zusammensetzen. Es wäre
sinnvoll, wenn die Projektgruppen an bestehende Strukturen (Behindertenbeirat,
Planungsgruppe) anknüpft. Es ist auch möglich, dass
die Aufgabe einer bestehenden Arbeitsgruppe übertragen wird.
6.) Die zuständigen Mitarbeiter/innen des
ZPE erstellen im Anschluss an die Auftaktveranstaltung einen Arbeits-
und Zeitplan für die weitere Projektarbeit, der mit den Regionen
abgestimmt wird.
7.) Die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen
wird seitens des ZPE vorbereitet. Die konzeptionellen Überlegungen
zu den Qualifizierungsmaßnahmen, die Schritte zur Vorbereitung
und die Erfahrungen mit den durchgeführten Veranstaltungen
sollen dokumentiert werden. Sie sollen so den anderen Regionen
in NRW als Arbeitsmaterialien im Internet zugänglich gemacht
und zum Abschluss des Projekts in einer Arbeitshilfe zusammengefasst
werden. |